D&O – Manager-Haftpflicht

Schützen Sie Ihr Privatvermögen vor der persönlichen Organhaftung.

Als Geschäftsführer haften Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen – unbeschränkt, persönlich und oft sogar rückwirkend. Die D&O-Versicherung verlagert dieses Risiko auf den Versicherer.

D&O steht für „Directors & Officers“ – die Manager-Haftpflicht für Organe einer Gesellschaft. Sie schützt Sie persönlich, wenn Ihnen aus Ihrer Geschäftsführer-Tätigkeit ein Vermögensschaden zugerechnet wird.

§43 GmbHG macht Sie zum persönlichen Schuldner

Geschäftsführer haften unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen – gegenüber der eigenen GmbH (Innenhaftung) ebenso wie gegenüber Dritten (Außenhaftung). Eine betragliche Obergrenze gibt es nicht.

Die Beweislast liegt bei Ihnen

Kommt es zum Schadenfall, müssen Sie beweisen, dass Sie sorgfältig gehandelt haben – nicht die Gesellschaft Ihr Verschulden. Diese Beweislastumkehr macht D&O-Fälle so gefährlich.

Hinzu kommt: Die Inanspruchnahme ist auch rückwirkend möglich – selbst Jahre nach Ihrem Ausscheiden aus der Geschäftsführung. Eine gesetzliche Auffanglösung wie bei Arbeitnehmern greift für die Organhaftung nicht.

D&O deckt beide Haftungsfronten

Innenhaftung

Ansprüche der eigenen Gesellschaft und ihrer Gesellschafter gegen die Geschäftsführung – z. B. fehlgeschlagenes IT-Projekt, versäumte Kontrollen, Compliance-Verstoß.

Außenhaftung

Ansprüche Dritter und behördliche Inanspruchnahme – Kunden, Vertragspartner, Insolvenzverwalter, Banken und Aufsichtsbehörden (u. a. Datenschutz).

Gerade in der IT verschärfen DSGVO, NIS2 & Cyber das Risiko

bis 20 Mio €

DSGVO-Bußgeldrahmen je Verstoß (Art. 83 DSGVO).

bzw. 4 %

des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, was höher ist.

seit 2024

NIS2: die Geschäftsleitung haftet persönlich für Cyber-Compliance.

Ohne D&O – mit D&O

Ohne D&O

  • Das Risiko liegt bei Ihnen persönlich
  • Privatvermögen haftet ohne Obergrenze
  • Abwehrkosten tragen Sie selbst
  • Existenzielle Unsicherheit

Mit D&O

  • Der Versicherer trägt das Haftungsrisiko
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Freistellung bei berechtigten Ansprüchen
  • Kalkulierbar statt existenzbedrohend

Steuerlich attraktiv

Den D&O-Beitrag finanziert die GmbH als Betriebsausgabe – kein privater Aufwand für Sie, und aus einem unkalkulierbaren Risiko wird eine planbare Größe.

D&O, Cyber und Vermögensschaden-HP – so greifen sie ineinander

D&O

Schützt die Person des Organs. Persönliche Organhaftung, Innen- & Außenhaftung, Abwehr & Freistellung.

Cyber

Schützt das Unternehmen. Folgen von IT-Angriffen, Betriebsunterbrechung, Wiederherstellung & Forensik. Mehr →

Vermögensschaden-HP

Schützt die berufliche Tätigkeit. Echte Vermögensschäden Dritter aus der Dienstleistung – ergänzt D&O, ersetzt sie nicht.

Häufige Fragen

Was deckt eine D&O-Versicherung ab?

Sie schützt Geschäftsführer vor der persönlichen Haftung mit dem Privatvermögen bei Vermögensschäden aus der Organtätigkeit – sowohl Innen- als auch Außenhaftung.

Haftet ein GmbH-Geschäftsführer wirklich mit dem Privatvermögen?

Ja. Nach Paragraf 43 GmbHG haften Geschäftsführer unbeschränkt und persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen.

Ist der D&O-Beitrag steuerlich absetzbar?

Ja, die GmbH kann den Beitrag in der Regel als Betriebsausgabe ansetzen.

Gilt der D&O-Schutz auch nach dem Ausscheiden?

Ansprüche sind auch rückwirkend möglich. Eine gute D&O-Deckung berücksichtigt diese Nachhaftung.

Kostenlos & unverbindlich

Schützen Sie Ihr Privatvermögen – bevor der erste Anspruch kommt.

In einem kurzen Follow-up legen wir die passende Deckungssumme fest und starten den digitalen Antrag.

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