D&O steht für „Directors & Officers“ – die Manager-Haftpflicht für Organe einer Gesellschaft. Sie schützt Sie persönlich, wenn Ihnen aus Ihrer Geschäftsführer-Tätigkeit ein Vermögensschaden zugerechnet wird.
§43 GmbHG macht Sie zum persönlichen Schuldner
Geschäftsführer haften unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen – gegenüber der eigenen GmbH (Innenhaftung) ebenso wie gegenüber Dritten (Außenhaftung). Eine betragliche Obergrenze gibt es nicht.
Die Beweislast liegt bei Ihnen
Kommt es zum Schadenfall, müssen Sie beweisen, dass Sie sorgfältig gehandelt haben – nicht die Gesellschaft Ihr Verschulden. Diese Beweislastumkehr macht D&O-Fälle so gefährlich.
Hinzu kommt: Die Inanspruchnahme ist auch rückwirkend möglich – selbst Jahre nach Ihrem Ausscheiden aus der Geschäftsführung. Eine gesetzliche Auffanglösung wie bei Arbeitnehmern greift für die Organhaftung nicht.
D&O deckt beide Haftungsfronten
Innenhaftung
Ansprüche der eigenen Gesellschaft und ihrer Gesellschafter gegen die Geschäftsführung – z. B. fehlgeschlagenes IT-Projekt, versäumte Kontrollen, Compliance-Verstoß.
Außenhaftung
Ansprüche Dritter und behördliche Inanspruchnahme – Kunden, Vertragspartner, Insolvenzverwalter, Banken und Aufsichtsbehörden (u. a. Datenschutz).
Gerade in der IT verschärfen DSGVO, NIS2 & Cyber das Risiko
DSGVO-Bußgeldrahmen je Verstoß (Art. 83 DSGVO).
des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, was höher ist.
NIS2: die Geschäftsleitung haftet persönlich für Cyber-Compliance.
Ohne D&O – mit D&O
Ohne D&O
- Das Risiko liegt bei Ihnen persönlich
- Privatvermögen haftet ohne Obergrenze
- Abwehrkosten tragen Sie selbst
- Existenzielle Unsicherheit
Mit D&O
- Der Versicherer trägt das Haftungsrisiko
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Freistellung bei berechtigten Ansprüchen
- Kalkulierbar statt existenzbedrohend
Steuerlich attraktiv
Den D&O-Beitrag finanziert die GmbH als Betriebsausgabe – kein privater Aufwand für Sie, und aus einem unkalkulierbaren Risiko wird eine planbare Größe.
D&O, Cyber und Vermögensschaden-HP – so greifen sie ineinander
D&O
Schützt die Person des Organs. Persönliche Organhaftung, Innen- & Außenhaftung, Abwehr & Freistellung.
Cyber
Schützt das Unternehmen. Folgen von IT-Angriffen, Betriebsunterbrechung, Wiederherstellung & Forensik. Mehr →
Vermögensschaden-HP
Schützt die berufliche Tätigkeit. Echte Vermögensschäden Dritter aus der Dienstleistung – ergänzt D&O, ersetzt sie nicht.